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Rettungsgasse

Jeder Verkehrsteilnehmer auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen ist verpflichtet, vorausschauend eine Rettungsgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen freizuhalten, wenn sich ein Stau anbahnt.

Die Rettungsgasse ist wie folgt zu bilden:

  • auf Richtungsfahrbahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte zwischen diesen Fahrstreifen.
  • auf Richtungsfahrbahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen.

Vorteile der Rettungsgasse

  • Klare und einfache Verhaltensregeln
  • Rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
  • Breite Zufahrtsmöglichkeit
  • Schnelle Versorgung von Verletzten
  • Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
  • Einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien und der Schweiz

– Quelle: https://www.asfinag.at/rettungsgasse


Sicher im Winter

  • Wechseln Sie rechtzeitig auf Winterreifen. Auch außerhalb der gesetzlichen Winterreifenpflicht für PKW und LKW bis 3,5t von 01. November – 15. April können glatte Fahrbahnen bzw. schneebedeckte Straßen vorkommen.
  • Führen Sie Schneeketten mit, falls Sie eine Fahrt in höher gelegene Gebiete antreten. Hinweis: Bei Straßen, die mit dem Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ versehen sind, müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sein.
  • Achten Sie stets auf saubere Scheiben und Scheinwerfer sowie eine klare Rundumsicht. Scheibenfrostschutz regelmäßig kontrollieren!